Evelyn Stubenrauch vom OLG Zweibrücken ermächtigt

Evelyn Stubenrauch ist nun von dem Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken ermächtigte Übersetzerin der französischen und spanischen Sprache für gerichtliche Angelegenheiten in Rheinland-Pfalz. Das heißt, dass ich nun auch Übersetzungen „beglaubigen“ kann, also die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen bescheinigen. Die Ermächtigung von Übersetzern ist in Deutschland Ländersache – daher der Zusatz „für gerichtliche Angelegenheiten in Rheinland-Pfalz“. Die Anforderungen sind aber in den anderen Bundesländern ähnlich, normalerweise werden beglaubigte Übersetzungen auch in und aus den anderen Bundesländern akzeptiert. Dies kann und sollte man im Einzelfall aber sicherheitshalber abklären.